Seit dem 01. Juni ist das Nachtangeln mit dem Erwerb eines zusätzlichen Berechtigungsscheins am Diemelsee erlaubt.
Bedingungen 2020
Erlaubnisschein Diemelsee ab 2020
Erlaubnisschein und Fangstatistik sind in ausgedruckter Form beim Angeln mitzuführen. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen das HFG und die HFischV sowie die besonderen Bedingungen kann die Fischerei-Erlaubnis widerrufen werden.
Angelzeit
Der Erlaubnisschein gilt in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Mai von 06:00 bis 24:00 Uhr (Mitternacht) und in der Zeit vom 01. Juni bis 30. September von 05:00 bis 24:00 Uhr (Mitternacht).
Nachtangeln
Für die Zeit vom 01. Juni bis 30. September kann zusätzlich zum Erlaubnisschein ein Nachtangelberechtigungsschein erworben werden, der das Angeln von 00:00 bis 05:00 Uhr in genehmigten Bereichen am Diemelsee vom Ufer aus erlaubt. Darüber hinaus ist das Nachtangeln verboten.
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