
Ausländerfischereischein
Angeln am Diemelsee und danach den frischen Fisch zubereiten. Einfach Köstlich. Damit sie unbeschwert ihrem Hobby nachgehen können, gibt es hier alle Informationen zum Angelschein, Raubfischangeln, Bootsverleih, Angelkurse, den Bestimmungen, dem Ausländerfischereischein und Gastgeber. Viel Spaß beim Angeln!
Ausländerfischereischein
Auch unsere Nachbarn und Angler aus anderen Ländern, können bei uns angeln gehen. Dafür gibt es bei uns den Ausländerfischereischein. Hier gibt es alle Details dazu.
Sie haben Fragen? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Angeln am Diemelsee für sie zusammen gestellt.
Bestimmungen
Durch das Hessische Fischereigesetz wurde der Ausländerfischereischein in Hessen eingeführt. Er wird Personen auf Antrag erteilt, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen (§ 28 Nr. 3 HFischG). Der Schein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten (§ 29 Nr. 3 HFischG) und kostet 12,50 € Gebühr. Neben dem Auslandsfischereischein ist zum Angeln für das jeweilige Gewässer, an dem geangelt wird, ein Erlaubnisschein notwendig.
Für die Beantragung des Auslandsfischereischeines sind folgende Unterlagen notwendig:
- ausländischer Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein
- Ausweis oder Reisepass der antragsstellenden Person
- 1 Passbild
- 12,50 € Verwaltungsgebühr
Die Auslandsfischereischeine können während der Sprechzeiten bei den folgenden Verwaltungen im Bereich des Diemelsees beantragt werden:
Gemeinde Diemelsee
Am Kahlenberg 1
34519 Diemelsee-Adorf
+49 56 33 98 99 12
Kontakt:
Tourist-Information Diemelsee
Kirchstraße 6
34519 Diemelsee-Heringhausen
E-Mail: info@diemelsee.de
Telefon +49 56 33 91 13 3
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Gewässertipp vom Blinker:
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